Grundsätze einer Mediation

Mediation

Grundsätze einer Mediation

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Keine der Konfliktparteien darf zu einer Mediation gezwungen werden. Der Mediationsprozess kann zu jeder Zeit sowohl von den Konfliktparteien als auch von der Mediatorin vertagt, unterbrochen oder abgebrochen werden.

Eigenverantwortlichkeit

Eine erfolgreiche Mediation erfordert von allen Beteiligten die Bereitschaft, gemeinsam an einer, für alle tragfähigen Lösung, zu arbeiten. Eigenverantwortlichkeit bedeutet, dass die Beteiligten ihre Lösung inhaltlich selbst entwickeln und sich die Rolle des Mediators darauf beschränkt, das Verfahren durchzuführen und die Parteien in der Verhandlungsführung und bei der Konfliktlösung zu unterstützen.

Vertraulichkeit

Ein zentraler Grundsatz der Mediation ist die Vertraulichkeit. Dies bedeutet, dass alle Informationen, die im Rahmen der Mediation ausgetauscht werden, vertraulich behandelt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Die Mediatorin bewahrt gegenüber Dritten Stillschweigen und ist keine Zeugin in einem ggf. allfälligen Gerichtsprozess.

Neutralität und Allparteilichkeit

Die Mediatorin ist eine neutrale und unparteiische Person, die keine eigenen Interessen an der Konfliktlösung hat. Sie unterstützt die Konfliktparteien dabei, ihre Interessen und Bedürfnisse zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die Mediatorin achtet genau darauf, dass beide Parteien in gleicher Weise gehört werden. Sie vertritt keine Partei desMediationsverfahrens.

Respekt und Wertschätzung

Emotionen sind wichtig und haben deshalb auch in der Mediation ihren Platz. Im Mediationsgespräch ist es wichtig, dass alle Beteiligten respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ohne dabei unterbrochen oder angegriffen zu werden. Durch eine respektvolle Kommunikation wird eine offene Gesprächsatmosphäre geschaffen, in der die Konfliktparteien sich gehört und verstanden fühlen.

Eigenverantwortlich

In der Mediation bestimmen die am Konflikt Beteiligten den Inhalt des Gesprächs und suchen eigenverantwortlich nach der Lösung. Nur die Beteiligten selbst treffen Entscheidungen. 

Informiertheit

Eine konstruktive Konfliktbearbeitung ist dann möglich, wenn allen Beteiligten die Informationen zur Verfügung stehen, die als Grundlagen für die zu treffenden Entscheidungen notwendig sind. Dazu gehören sowohl die materiellen Fakten als auch die gesetzlichen Ansprüche, Rechte und Pflichten. Informiert sein heißt auch, die eigenen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche zu kennen.

Transparenz

Alle an der Mediation beteiligten Personen sollen immer den gleichen Informationsstand haben. Das Mediationsverfahren wird grundsätzlich in gemeinsamen Gesprächen unter allparteilicher Leitung der Mediatorin durchgeführt. Sollte es im Einzelfall aus der Sicht der Mediatorin für eine sinnvolle Weiterführung des Mediationsverfahrens notwendig sein, Einzelgespräche zu führen, so wird sie das den Parteien bekanntgeben und deren Einverständnis einholen. Informationen aus den Einzelgesprächen sind vertraulich und dürfen der anderen Partei nur soweit offenbart werden, wie sich die jeweilige Partei ausdrücklich einverstanden erklärt.

Ergebnisoffen und zukunftsorientiert.

Dies setzt einen grundsätzlichen Willen aller Beteiligten voraus, sich eigenverantwortlich und konstruktiv für eine Lösung des Konflikts einzusetzen. In der Mediation wird nicht nach Schuldigen gesucht, sondern nach Lösungen. Mit Verzicht auf Machtentscheidungen und einseitige Rechtsdurchsetzung.

Erfahren Sie mehr über das Mediationsgesetz.

Link zum Mediationsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/mediationsg/BJNR157710012.html

Was kostet die Mediation?
Die Mediation wird mit einem Stundensatz von 90,- EUR vergütet.